Newsletter 02/2022
Auswirkungen der Änderung des Nachweisgesetzes auf die bAV
Auswirkungen der Änderung des Nachweisgesetzes auf die bAV
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der europäischen Union wurde u.a. das Nachweisgesetz (NachwG) angepasst, für welches die Änderungen am 01.08.2022 in Kraft treten. Auch die betriebliche Altersversorgung ist von dieser Gesetzesänderung betroffen.
Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2022.