Rentnerverwaltung

Erfüllt der aktive oder der ausgeschiedene Anwärter die Anspruchsvoraussetzungen - geht der Anwärter in Rente - so findet der Übergang in den Leistungsbezug statt. Die Leistungshöhe der betrieblichen Vergütungssysteme sind zu diesem Zeitpunkt zu berechnen und auszuweisen. Im Durchführungsweg der unmittelbaren Versorgungszusage sind im Rentenbezug weiterhin Lohnabrechnungen durch den Arbeitgeber zu erstellen, die Lohnsteuer abzuführen und in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Weiter trifft den Arbeitgeber die Verpflichtung, die laufenden Rentenzahlungen nach den Regelungen des BetrAVG anzupassen.

Mit der Auszahlung der Rentenleistungen sind somit viele Tätigkeiten verbunden, die meist nicht eine Kernkompetenzen der jeweiligen Personalabteilungen sind. Für die Auslagerung dieser Tätigkeiten stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Verfügung.

Unsere Leistungen

  • Verwaltung der notwendigen Daten und Informationen
  • Ermittlung der Rentenhöhe im Leistungsfall
  • Direkte Kommunikation mit den Rentenanwärtern bzw. -empfängern und den Krankenkassen
  • Erstellung von Überweisungs- und Buchungsunterlagen
  • Erstellung der Lohnabrechnungen
  • Ermittlung des Anpassungsbedarfs nach den Regelungen des BetrAVG
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