HGB-Zinsinfo
Die Ermittlung des Zinssatzes zur Diskontierung von Rückstellungen nach nationalem Handelsrecht sind dem § 253 Abs. 2 HGB sowie der zugehörigen Rückstellungsabzinsungsverordnung zu entnehmen. Der § 253 Abs. 2 HGB wurde im März 2016 neu gefasst. Nach alter Fassung waren Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Die Neuregelung sieht für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen eine Ausdehnung der Durchschnittsbildung von sieben auf zehn Jahre vor.
Zu beachten ist, dass diese Neuregelung durch eine Ausschüttungssperre begleitet werden soll. Ein Gewinn kann demnach nur ausgeschüttet werden, soweit die nach der Ausschüttung verbleibenden Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags den Differenzbetrag nicht unterschreiten.
Fortschreibungsannahmen
Die Fortschreibung der zu erwartenden Zinssätze wurde auf Basis der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgenommen. Dabei wurden die monatlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Renditen der Euro-Festzinsswaps verwendet. Der Risikoaufschlag wurde mit Hilfe des Vergleichs der Rendite des „iBoxx Corporates AA“ mit der Rendite der Euro-Festzinsswaps mit gleicher Laufzeit ermittelt.
Bis zum Beginn der Fortschreibung (Fortschreibungsmonat), wurden die gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung notwendigen Daten, entsprechend der tatsächlichen Werte, zugrunde gelegt. Für den Zeitraum nach dem Fortschreibungsmonat, wurden die Werte des Fortschreibungsmonats festgehalten und somit eine Fortschreibung unter Annahme eines zukünftig, im Vergleich zum Fortschreibungsmonat, unveränderten Zinsumfeldes durchgeführt.
Fortgeschriebene Zinssätze
Nachstehend sind die, entsprechend den Fortschreibungsannahmen, zu erwartenden Zinssätze p.a. mit einer Durchschnittsbildung über die vergangenen 7 Jahre sowie mit einer Durchschnittsbildung über die vergangenen 10 Jahre, jeweils für eine Duration von 15 Jahren aufgeführt.
Durchschnittsbildung / Zeitpunkt | 7 Jahre | 10 Jahre |
---|---|---|
Sep 24 | 1,91 | 1,87 |
Dez 24 | 1,97 | 1,90 |
Mrz 25 | 2,02 | 1,95 |
Jun 25 | 2,07 | 1,98 |
Sep 25 | 2,12 | 2,01 |
Dez 25 | 2,17 | 2,03 |
Mrz 26 | 2,24 | 2,07 |
Jun 26 | 2,31 | 2,11 |
Sep 26 | 2,40 | 2,16 |
Dez 26 | 2,49 | 2,20 |
Mrz 27 | 2,58 | 2,24 |
Jun 27 | 2,67 | 2,28 |
Sep 27 | 2,76 | 2,31 |
Dez 27 | 2,86 | 2,35 |
Mrz 28 | 2,95 | 2,39 |
Jun 28 | 3,03 | 2,42 |
Sep 28 | 3,12 | 2,46 |
Dez 28 | 3,21 | 2,49 |
Mrz 29 | 3,27 | 2,54 |
Jun 29 | 3,29 | 2,59 |
Sep 29 | 3,30 | 2,66 |
Stand: Oktober 2024
Die zu zukünftigen Zeitpunkten vorliegenden Zinssätze, können von der Fortschreibung abweichen.