GGF-Versorgung

Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung (GGF-Versorgung) stellt aufgrund ihrer Besonderheiten ein ganz eigenständiges Themengebiet der betrieblichen Altersversorgung dar. Aufgrund der insbesondere für beherrschende GGF vorliegenden teilweise oder gänzlich fehlenden Anwartschaft aus der deutschen Rentenversicherung kommt der Versorgung dieses Personenkreises eine besondere Bedeutung zu. Um diese „fehlenden“ Anwartschaften auszugleichen, liegt beim GGF ein besonderes Augenmerk auf Thematik der Versorgung. Diese wird als betriebliche Altersversorgung, aufgrund der steuerlichen Einschränkungen, oftmals im Durchführungsweg der unmittelbaren Versorgungszusage und der mittelbaren Versorgungszusage im Durchführungsweg der Unterstützungskasse, zugesagt. Dabei kann die steuerlich eingeschränkte Durchführung als Direktversicherung natürlich ein Grundbaustein der GGF-Versorgung sein.

Liegen für Arbeitnehmer die steuerlichen Herausforderungen ausschließlich auf der einkommenssteuerlichen Ebene des Arbeitnehmers sowie des Unternehmens, kommt bei der GGF-Versorgung noch die körperschaftssteuerliche Betrachtung und die damit verbundene Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung sowie der verdeckten Einlage hinzu.

Aufgrund u.a. der sich ständig weiterentwickelten BFH-Rechtsprechung bedarf es einer regelmäßigen Anpassung und Überprüfung der bestehenden Versorgungszusagen. Mit unserem Kurz-Check geben wir eine Einschätzung, ob Handlungsbedarf für die bestehenden Versorgungszusagen besteht.

Neben der Anpassung der Pensionszusage an rechtliche Rahmenbedingungen kann eine nicht ausreichende Finanzierung, gerade aufgrund der Niedrigzinsen, eine Restrukturierung einer Versorgungszusage erforderlich werden lassen. Auch ein geplanter Unternehmensverkauf kann eine Anpassung der bestehenden Situation notwendig machen. Je nach Einzelfall kann dies mit einem Teilverzicht, einer Umgestaltung in eine Kapitalzusage, einer Auslagerung auf einen anderen Durchführungsweg oder auf eine Rentnergesellschaft verbunden sein. Welcher dabei der richtige Lösungsansatz darstellt, richtet sich nach der individuellen Situation und der Zielsetzung des Unternehmens und des GGF.

Ihre Vorteile - unsere Stärken

  • individuelle Gestaltung von Versorgungszusagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
  • Beratung aus einer Hand
  • Unterstützung Ihres Steuerberaters
  • Auslagerung auf Rentnergesellschaften
  • Überprüfung von Versorgungszusagen
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