Pensionsgutachten
Unmittelbare Versorgungszusagen sind Verpflichtungen zur Erbringung von Leistung der betrieblichen Altersversorgung die direkt, d.h. ohne Einbeziehung eines Versorgungsträgers, durch die Gesellschaft gegenüber dem Arbeitnehmer oder dem Geschäftsführer eingegangen werden. Der Rechtsanspruch des Versorgungsberechtigten richtet sich unmittelbar gegen die Gesellschaft.
Für unmittelbare Versorgungszusagen sind nach deutschem Steuer- und Handelsrecht Pensionsrückstellungen zu bilden. Die Bewertung erfolgt dabei in Form eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den steuerlichen Vorschriften nach § 6a EStG und nach handelsrechtlichen Vorschriften nach § 253 HGB.
Die steuerliche Pensionsrückstellung wird dabei nach den Regelungen in § 6a EStG mit einem Rechnungszinssatz von 6 % und ohne die Berücksichtigung von am Bilanzstichtag ungewissen Pensionserhöhungen oder -minderungen ermittelt. Aufbauend auf der steuerlichen Pensionsrückstellung werden die Testate für die Beitragsbemessung für den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erstellt.
Der handelsbilanzielle Wertansatz erfolgt nach § 253 HGB unter Berücksichtigung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssatzes, welcher sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Zusätzlich ist der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag anhand eines auf den vorangegangenen sieben Geschäftsjahren basierenden Rechnungszinssatzes zu ermitteln.
Ihre Vorteile - unsere Stärken
- langjährige Erfahrung bei der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten
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- individuelle Beratung hinsichtlich der bewertungsrelevanten Themen (rechtliche Rahmenbedingungen, Wahl der Parameter, Wahl des Bewertungsverfahrens, etc.)
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