Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der bei der Scheidung einer Ehe stattfindende Ausgleich für die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften und Ansprüche auf gesetzliche, betriebliche und private Alters- und Invalidenversorgung. Für betriebliche Versorgungssyteme ist der Versorgungsausgleich u.A. aufgrund der sich ständig aktualisierenden Rechtsprechung ein komplexes Themengebiet. Den Arbeitgeber treffen im Rahmen eines Versorgungsausgleich  Informationspflichten, er hat Entscheidungsmöglichkeiten und er muss den Beschluss des Familiengerichts im jeweilgen Versorgungssystem umsetzen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen an den Arbeitgeber je nach Wahl des Durchführungswegs und Gestaltung des Versorgungssytems erheblich. Für unmittelbare Versorgungszusagen müssen Unternehmen den Ehezeitanteil ermitteln und einen Ausgleichswert vorschlagen. Die Bereitstellung dieser Größen für die Familiengerichte sollte eine Erläuterung der Ermittlung der Werte enthalten und in geeigneter Form erfolgen.

Unsere Leistungen

  • Ermittlung des Ehezeitanteils, des Ausgleichswerts und des korrespondierenden Kapitalwerts
  • Unterstützung bei der Bearbeitung der Formulare des Familiengerichts
  • Erstellung einer Teilungsordnung
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