Weitere Bilanzgutachten
Neben den versicherungsmathematischen Gutachten für Jubiläums-, Altersteilzeit- und Pensionsverpflichtungen gibt es eine Vielzahl weiterer Verpflichtungen, welche eine versicherungsmathematische Bewertung zum Bilanzstichtag erforderlich machen:
- Anpassungsgutachten zur Erfüllung der Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG
- Sterbegeldverpflichtungen
- Zeitwertkonten / Arbeitszeitkonten
- Pauschaldotierte und rückgedeckte Unterstützungskasse
- Vorruhestandsgeldverpflichtungen
- Beihilfeverpflichtungen
- Kaufpreisrentenverpflichtungen
Ihre Vorteile - unsere Stärken
- langjährige Erfahrung bei der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten
- ein Aktuar DAV/IVS steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung
- kurze Bearbeitungsdauer
- individuelle Beratung hinsichtlich der bewertungsrelevanten Themen (rechtliche Rahmenbedingungen, Wahl der Parameter, Wahl des Bewertungsverfahrens, etc.)
- ein Ansprechpartner für alle Themen der betrieblichen Altersversorgung