Weitere Bilanzgutachten

Neben den versicherungsmathematischen Gutachten für Jubiläums-, Altersteilzeit- und Pensionsverpflichtungen gibt es eine Vielzahl weiterer Verpflichtungen, welche eine versicherungsmathematische Bewertung zum Bilanzstichtag erforderlich machen:

  • Anpassungsgutachten zur Erfüllung der Anpassungsverpflichtung nach § 16 BetrAVG
  • Sterbegeldverpflichtungen
  • Zeitwertkonten / Arbeitszeitkonten
  • Pauschaldotierte und rückgedeckte Unterstützungskasse
  • Vorruhestandsgeldverpflichtungen
  • Beihilfeverpflichtungen
  • Kaufpreisrentenverpflichtungen

Ihre Vorteile - unsere Stärken

  • langjährige Erfahrung bei der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten
  • ein Aktuar DAV/IVS steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • kurze Bearbeitungsdauer
  • individuelle Beratung hinsichtlich der bewertungsrelevanten Themen (rechtliche Rahmenbedingungen, Wahl der Parameter, Wahl des Bewertungsverfahrens, etc.)
  • ein Ansprechpartner für alle Themen der betrieblichen Altersversorgung
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Email.: info@bav-ludwig.de