GGF-Rentnergesellschaft

Unmittelbare Versorgungszusagen waren und sind aufgrund ihrer Flexibilität und der Möglichkeit einer freien Wahl der Anlageform ein wichtiger Bestandteil der Altersversorgung an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF). Allerdings ist für diese Pensionsverpflichtungen eine langfriste Planung erforderlich. Fehlt diese, können unerwünschte Effekte im Zusammenhang mit unmittelbaren Versorgungszusagen von GGF‘n auftreten. So ist die Veräußerbarkeit eines mit Pensionsverpflichtungen belasteten Unternehmens in der Regel eingeschränkt und hohe Pensionsrückstellungen können das Bilanzbild verschlechtern und somit die Kreditbeschaffung erschweren. Auch gefährdet häufig die fehlende oder eingeschränkte Insolvenzsicherheit des für die Erfüllung der Pensionsverpflichtungen vorgesehen Versorgungsvermögens die Altersversorgung des GGF‘s.

Die Ursache für viele dieser Effekte ist die Verbindung von operativem Geschäft und Versorgungsverpflichtung beziehungswiese Versorgungsvermögen in einer Gesellschaft. Daher bietet die Auslagerung der GGF-Versorgung auf Rentnergesellschaft die Möglichkeit, die Vorteile der unmittelbaren Versorgungszusage nutzen zu können, ohne die wesentlichen Nachteile tragen zu müssen. Für die Ausgestaltung stehen verschiedene Möglichkeiten für die Unternehmensstruktur und die Form der Übertragung zur Verfügung.

Ihre Vorteile - unsere Stärken

  • langjährige Erfahrung bei der Auslagerung auf Rentnergesellschaften
  • Implementierung von Holdingstrukturen
  • Auslagerung im Zuge der Unternehmensnachfolge
  • Überarbeitungen der bestehenden Rechtsgrundlagen zur Vermeidung steuerlicher Nachteile
  • Unterstützung bei Anträgen auf verbindliche Auskunft oder Lohnsteueranrufungsauskunft
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