M&A Beratung zur betrieblichen Altersversorgung
Bei Kaufverhandlungen und Preisgestaltungen im Zusammenhang mit Kauf oder Verkauf von Unternehmen stehen Verpflichtungen der betrieblichen Altersversorgung meist nicht im Mittelpunkt.
Unmittelbare Versorgungszusagen, pauschal dotierte Unterstützungskassen oder Versorgungen über eine notleidende Pensionskasse können für einen Erwerber erhebliche Belastungen enthalten, falls ihm Verpflichtungen aus einer direkten Haftung für die Versorgungsverpflichtungen oder aus einer Subsidiärhaftung entstehen. Für einen Erwerber gibt es verschiedene Möglichkeiten, Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung zu berücksichtigen. Er kann auf die Befreiung des Unternehmens von den Verpflichtungen bestehen, sich die Erfüllung der Verpflichtungen vom Veräußerer vertraglich zusichern lassen oder zumindest die Verpflichtungen ausreichend im Kaufpreis berücksichtigen. In jedem Fall sollte er die Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung bei der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der Akquisition genau analysieren.
Auch für den Veräußerer besteht häufig die Möglichkeit, mit einer frühzeitigen Lösung für die Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung eine günstige Alternative für diese im Rahmen des M&A Prozesses zu finden.
In jedem Fall empfiehlt es sich, Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung frühzeitig in den M&A Prozess einzubinden, da die zur Verfügung stehenden Lösungen häufig einen nicht unwesentlichen Umsetzungszeitraum beanspruchen.