Altersteilzeitverpflichtungen

Altersteilzeitverpflichtungen dienen i.d.R. zur Flexibilisierung des Übergangs in den Ruhestand. Diese im Gleichverteilungs- oder im Blockmodell durchgeführten Regelungen sind in Steuer- und in der Handelsbilanz zu erfassen. Die Bewertung erfolgt dabei für die steuerliche Rückstellung nach den Vorschriften nach § 6 EStG unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes in Höhe von 5,5 %. Der handelsbilanzielle Wertansatz erfolgt nach § 253 HGB unter Berücksichtigung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rechnungszinssatzes, welcher sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt.

Ihre Vorteile - unsere Stärken

  • langjährige Erfahrung bei der Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten
  • ein Aktuar DAV/IVS steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung
  • kurze Bearbeitungsdauer
  • individuelle Beratung hinsichtlich der bewertungsrelevanten Themen (rechtliche Rahmenbedingungen, Wahl der Parameter, Wahl des Bewertungsverfahrens, etc.)
  • ein Ansprechpartner für alle Themen der betrieblichen Altersversorgung
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