Archiv

Seit Beginn des 3. Quartals 2012 veröffentlichen wir einen Newsletter.  Nachfolgend stehen die bisher erschienenen Newsletter zum Download bereit.

Absicherung gegen Risiken der Berufsunfähigkeit und des Todesfalles im Rahmen einer betrieblichen Versorgung

In unserem Newsletter 04/2023 möchten wir Sie über Möglichkeiten der Absicherung gegen Risiken der Berufsunfähigkeit und des Todesfalles im Rahmen einer betrieblichen Versorgung informieren.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 04/2023.

Beschluss des BverfG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Rechnungszinsfußes

In unserem Newsletter 03/2023 möchten wir Sie über den Beschluss des BverfG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des steuerlichen Rechnungszinsfußes in Höhe von 6 % nach § 6a Abs. 3 S. 3 EStG zur Bewertung von Pensionsrückstellungen informieren.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2023.

Rente und Gehalt bei Gesellschafter-Geschäftsführern und steuerliche Rückstellungsbildung bei Pensionszusagen unter Vorbehalt

In unserem Newsletter 02/2023 möchten wir Sie über die aktuelle Rechtsprechnung des BFH zum Doppelbezug von Rente und Gehalt bei Gesellschafter-Geschäftsführern und zur steuerlichen Rückstellungsbildung bei Pensionszusagen unter Vorbehalt informierten.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2023.

Arbeitgeberwahlrecht zwischen Renten- und Kapitalzahlungen

In den Urteilen vom 17.01.2023 3 AZR 220/22 und 3 AZR 501/21 hatte der 3. Senat des BAG über die Wirksamkeit eines Arbeitgeberwahlrechts zwischen einer Auszahlung als Rente oder Kapital zu entscheiden.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 01/2023.

Unterschiedliche Versorgungsleistungen für verschiedene Arbeitnehmergruppen

Die meisten Unternehmen möchten die von ihnen gewährte betriebliche Altersversorgung bezüglich der Aufnahme in ein Versorgungswerk oder der Art und Höhe der Versorgung für verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenzieren. Die Gründe hierfür können sich aus dem Versorgungsbedarf der Arbeitnehmer, unterschiedlichen Anreizen bei der Rekrutierung von Mitarbeitern oder einer Begrenzung des Aufwandes ergeben. Für eine solche Differenzierung bestehen allerdings rechtliche Grenzen.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 04/2022.

Update zum IDW-Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)

Im April 2021 hat das Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) einen Rechnungslegungshinweis zur Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen in der Handelsbilanz veröffentlicht (wir berichteten in unserem Newsletter 03/2021). Dieser ist spätestens zum Bilanzstichtag dem 31.12.2022 anzuwenden.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2022.

Auswirkungen der Änderung des Nachweisgesetzes auf die bAV

Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 vom 20.06.2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der europäischen Union wurde u.a. das Nachweisgesetz (NachwG) angepasst, für welches die Änderungen am 01.08.2022 in Kraft treten. Auch die betriebliche Altersversorgung ist von dieser Gesetzesänderung betroffen.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2022.

Auswirkungen der Zinswende auf HGB-Pensionsrückstellungen

Seit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) kannte die Höhe von handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen nach
§ 253 Abs. 2 HGB aufgrund des Niedrigzinsumfelds nur eine Richtung – nach oben. Aufgrund der in den vergangenen Monaten eingetretenen Zinswende wird sich dieser Trend nun umkehren.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 01/2022.

Freibetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen

Mit der Einführung des Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung für betriebliche Altersversorgung bei pflichtversicherten Mitgliedern hat der Gesetzgeber eine wesentliche Entlastung ermöglicht. Mit einer an diesem Freibetrag ausgerichteten Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung kann der Vorteil der Betragsfreiheit in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung optimal genutzt werden.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 04/2021.

IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)

Der IDW Rechnungslegungshinweis beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie die Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorzunehmen ist. Die allgemeinen Grundsätze der handelsrechtlichen Bewertung für Rückdeckungsversicherungen und Verpflichtungen aus Direktzusagen können trotz im Wesentlichen deckungsgleicher Zahlungsströme gravierend auseinanderlaufen. Dabei werden Rückdeckungsversicherungen mit dem steuerlichen Aktivwert bzw. sofern sie als Deckungsvermögen nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zu klassifizieren sind mit dem beizulegenden Zeitwert aktiviert. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Direktzusagen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2021.

Der obligatorische Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung – Wirksamkeit für Altvereinbarungen ab dem 01.01.2022

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde für versicherungsförmige Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss eingeführt. Für vor dem 01.01.2019 abgeschlossen Entgeltumwandlungsvereinbarungen besteht der obligatorische Arbeitgeberzuschuss erst ab dem 01.01.2022. Daher befassen sich derzeit viele Unternehmen mit den rechtlichen Anforderungen für die Gestaltung des Arbeitgeberzuschusses und dem Umgang mit bisher freiwillig gewährten arbeitgeberfinanzierten Beiträgen.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2021.

Krisenbedingte Reduzierung von unmittelbaren Versorgungszusagen beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Die Corona-Krise belastet viele Unternehmen schwer. Liegt zusätzlich noch eine unmittelbare Versorgungszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) vor, ist das Bilanzbild durch den mit dem Absinken des handelsbilanziellen Rechnungszinssatzes verbundenen Anstiegs der Pensionsrückstellungen oftmals in Schieflage geraten. Daher bietet sich die Herabsetzung der unmittelbaren Versorgungszusage des GGF's als Krisenmaßnahme an.

Mehr zu den damit verbundenen steuerlichen Fragestellungen erfahren Sie in unserem Newsletter 01/2021.

Überversorgung bei Gesellschaftern-Geschäftsführern / Die digitale Rentenübersicht kommt

In Zeiten der Corona-Krise werden in vielen Fällen die Aktivbezüge des Gesellschafters-Geschäftsführers zur Liquiditätsverbesserung reduziert. Handelt es sich hierbei nicht nur um zeitlich befristete und kurzzeitige Maßnahmen, sollte bei Vorliegen einer Direktzusage sowie einer Unterstützungskassenzusage die Thematik der Überversorgung geprüft werden. Die Rahmenbedigungen zur Überversorgung einer Gesellschafters-Geschäftsführer-Versorgung werden in diesem Newsletter genauer erörtert.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. Das damit verbundene Rentenübersichtsgesetz – RentÜG soll jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Übersicht über den Stand der individuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge in Form einer digitale Rentenübersicht geben.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 04/2020.

Übernahmefolgegewinn / Ansatz eines Ausgleichspostens im Rahmen des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft hinsichtlich Pensionsrückstellung für Gesellschafter

Bei der Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft ist der Ansatz von Pensionsrückstellungen für gegenüber dem Gesellschafter bestehende Pensionsverpflichtungen sowie die Aktivierung eines Ausgleichspostens im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters umstritten. Das FG Baden-Württemberg hat mit dem Urteil vom 16.12.2019 - 8 K 892/16 hierzu ausführlich Stellung genommen.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2020.

Neuregelung der Insolvenzsicherung für Pensionskassenzusagen und der versicherungsvertraglichen Lösung / Externe Teilung – Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.2020 (1 BvL 5/18)

Mit dem am 24.06.2020 in Kraft getretenen Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen wurde der Insolvenzschutz für Pensionskassenzusagen reformiert und die versicherungsförmige Lösung gestärkt. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung werden diesem Newsletter genauer erörtert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 26.05.2020 – 1 BvL 5/18 die Durchführung einer externen Teilung eingeschränkt um Transferverlust bei der ausgleichsberechtigten Person zu vermeiden.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2020.

Freibetrag auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung / Steuerliche Behandlung der Auslagerung auf einen Pensionsfonds

Der Gesetzgeber hat einen Freibetrag auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung werden diesem Newsletter genauer erörtert.
Der BFH hat sich in den Urteilen vom 20.11.2019 – XI R 52/17 und vom 20.11.2019 – XI R 42/18 den steuerliche Rahmenbedingungen der Auslagerung von unmittelbaren Versorgungszusagen auf einen Pensionsfonds gewidmet. Die beiden Urteile beantworten Fragestellungen, welche in den vergangen Jahren in diesem Themenbereich entstanden sind.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 01/2020.

Abfindungsklauseln in unmittelbaren Versorgungszusagen

Mit dem Beschluss XI R 47/17 vom 10.07.2019 und dem Urteil XI R 48/17 vom 23.07.2019 hat der BFH im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung der Bildung von Pensionsrückstellungen in Bezug auf die Eindeutigkeit von Abfindungsklauseln in unmittelbaren Versorgungszusagen Stellung bezogen. Sowohl der Beschluss als auch das Urteil wurden am 20.11.2019 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht und sind somit als Ergänzung des BMF-Schreibens vom 06.04.2005 IV B 2 - S 2176 - 10/05 zu sehen. Die neuen BFH-Rechtsprechung ermöglicht eine genauere steuerliche Beurteilung von Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2019 und 04/2019.

Wertgleiche Umgestaltung einer Renten- in eine Kapitalzusage

Unmittelbare Versorgungszusagen führen aufgrund des kontinuierlich absinkenden handelsbilanziellen Rechnungszinssatzes zu einer Belastung der Handelsbilanz der Gesellschaften. Davon betroffen sind neben den Arbeitnehmerzusagen auch Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer. Der wohl klassische Beratungsansatz ist der Verzicht auf den future service. Zusätzlich zu dieser Maßnahme wird von einigen Marktteilnehmern mit einer problemlosen wertgleichen Umrechnung der unmittelbaren Versorgungszusage auf lebenslange Rentenzahlungen in eine Kapitalzusage geworben. Dabei wird und wurde die Problemstellung der Wertgleichheit in vielen Fällen nicht ausreichend beleuchtet.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 01/2019 und 02/2019.

Der obligatorische Arbeitgeber-zuschuss zur Entgeltumwandlung / Der Übergang auf die neue Heu-beck-Richttafeln 2018 G

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde ein obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt. Die Umsetzung dieses obligatorischen Arbeitgeberzuschusses wirft verschiedene rechtliche und personalpolitische Fragenstellungen auf, welche in diesem Newsletter genauer erörtert werden.
In unserem Newsletter II. Quartal 2018 haben wir Sie über die Veröffentlichung der neuen Heubeck-Richttafeln 2018 G und die erforderliche Überarbeitung dieser informiert. Zwischenzeitlich wurde die überarbeiteten Richttafeln bereitgestellt und mit dem BMF-Schreiben vom 19.10.2018 die Regelungen zur steuerlichen Anwendung veröffentlich. Die Rahmenbedingungen des Übergangs auf die neuen Richttafeln sind ebenfalls Thema dieses Newsletters.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2018 und 04/2018.

Neue Richttafeln 2018 G

Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen werden in Deutschland überwiegend die „Heubeck-Richttafeln“ verwendet. Mit der Veröffentlichung der Richttafeln 2018 G am 20.07.2018, hat die Heubeck-Richttafeln GmbH die seit dem Jahr 2005 verwendeten Richttafeln 2005 G abgelöst. Am 26.09.2018 hat die Heubeck-Richttafeln GmbH eine Pressemitteilung herausgegeben, in der auf eine inkonsistente Datenbasis für die Ermittlung der Richttafeln hingewiesen wird. Die Richttafeln 2018 G sollten daher bis auf weiteres nicht verwendet werden. Somit bleiben, für die Umstellung auf die neuen Richttafeln, die Veröffentlichung der korrigierten Richttafeln sowie die Veröffentlichung des ausstehenden BMF-Schreibens zur steuerlichen Anwendung abzuwarten.

Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2018.