Newsletter 03/2021
IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)
Der IDW Rechnungslegungshinweis beschäftigt sich mit der Fragestellung, wie die Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite vorzunehmen ist. Die allgemeinen Grundsätze der handelsrechtlichen Bewertung für Rückdeckungsversicherungen und Verpflichtungen aus Direktzusagen können trotz im Wesentlichen deckungsgleicher Zahlungsströme gravierend auseinanderlaufen. Dabei werden Rückdeckungsversicherungen mit dem steuerlichen Aktivwert bzw. sofern sie als Deckungsvermögen nach § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zu klassifizieren sind mit dem beizulegenden Zeitwert aktiviert. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Direktzusagen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten.
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