Newsletter 03/2022
Update zum IDW-Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)
Update zum IDW-Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)
Im April 2021 hat das Institut der Wirtschafsprüfer (IDW) einen Rechnungslegungshinweis zur Bewertung von rückgedeckten Direktzusagen in der Handelsbilanz veröffentlicht (wir berichteten in unserem Newsletter 03/2021). Dieser ist spätestens zum Bilanzstichtag dem 31.12.2022 anzuwenden.
Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2022.