Newsletter 03/2019 und 04/2019
Abfindungsklauseln in unmittelbaren Versorgungszusagen
Abfindungsklauseln in unmittelbaren Versorgungszusagen
Mit dem Beschluss XI R 47/17 vom 10.07.2019 und dem Urteil XI R 48/17 vom 23.07.2019 hat der BFH im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung der Bildung von Pensionsrückstellungen in Bezug auf die Eindeutigkeit von Abfindungsklauseln in unmittelbaren Versorgungszusagen Stellung bezogen. Sowohl der Beschluss als auch das Urteil wurden am 20.11.2019 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht und sind somit als Ergänzung des BMF-Schreibens vom 06.04.2005 IV B 2 - S 2176 - 10/05 zu sehen. Die neuen BFH-Rechtsprechung ermöglicht eine genauere steuerliche Beurteilung von Abfindungsklauseln in Versorgungszusagen.
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