BMF-Schreiben
BMF-Schreiben sind Erlasse, die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den Ländern anlassbezogen herausgegeben werden und die an die weisungsgebundenen, nachgelagerten Finanzbehörden (nicht Zollbehörden) gerichtet sind. Mit diesen Schreiben wird die Steuerverwaltung angewiesen, wie sie bestimmte steuerliche Sachverhalte zu behandeln hat.
Im Folgenden sind für unsere Beratungstätigkeit relevanten BMF-Schreiben zusammengefasst.
IV C 4 - S 2290/13/10002
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen (§ 34 EStG)
IV C 6 - S 2176/12/10001
Betriebliche Altersversorgung; Berücksichtigung von gewinnabhängigen Pensionsleistungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG
IV C3 - S 2015/11/10002
Steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung
IV C 1 - S 2252/07/0001
Berechnung des Unterschiedsbetrages zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge bei (Teil-)Auszahlung des Zeitwertes von Rentenversicherungen nach Beginn der Rentenzahlung
IV C 2 - S 2742/10/10001
Probezeit vor Zusage einer Pension an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG)
IV C 2 - S 2743/10/10001:001
Verzicht eines GGF einer Kapitalgesellschaft auf eine Pensionsanwartschaft als verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG)
IV C 3 - S 2257-b/11/1003
Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung; Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
IV C 3 - S 2220/11/10002
Anhebung der Altersgrenzen; Erhöhungen im Bereich Versicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, Altersvorsorgeverträge, Basisrentenverträge, betriebliche Altersversorgung
IV C 3 - S 2221/09/10013:001
Staatenbezogene Aufteilung einheitlicher Sozialversicherungsbeiträge zur Ermittlung steuerlich berücksichtigungsfähiger Vorsorgeaufwendungen
IV C 6 - S 2176/07/10004:001
Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach § 6a EStG; Anerkennung unternehmensspezifischer und modifizierter biometrischer Rechnungsgrundlagen
IV C 5 - S 2333/11/10003
Steuerliche Behandlung von Finanzierungsanteilen der Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst; Umsetzung des BFH-Urteils vom 09.12.2010 - VI R 57/08
IV C 2 - S 2723/07/10001
Auswirkung einer internen Teilung beim Versorgungsausgleich auf die Steuerfreiheit einer Unterstützungskasse. Ehegatte des Ausgleichberechtigten als begünstigter Angehöriger im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG
IV C 3 - S 2222/09/10057:003
Elektronische Datenübermittlung der Basisrenten und Altersvorsorgebeiträge; Einhaltung der Frist nach §§ 10 Abs. 2a S. 4 und 10a Abs. 5 S.1 EStG
IV C 3 - S 2220/11/10002
Anhebung der Altersgrenzen; Erhöhung im Bereich Versicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG, Altersvorsorgeverträge, Basisrentenverträge, betriebliche Altersversorgung
IV C 6 - S 2137/0-03
Steuerliche Gewinnermittlung; Bilanzsteuerrechtliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte bei der Übernahme von schuldrechtlichen Verpflichtungen
IV D 3 - S 7160-h/08/10001
Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen
IV C 3 - S 2257-b/07/10002
Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer bAV ab dem Kalenderjahr 2010; Amtlicher Vordruck nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
IV C 6 - S 2144-c/07/10001
Auswirkungen des VA StrRefG auf U-Kassen nach § 4d EStG und Pensionszusagen nach § 6a EstG
IV C 5 - S 2373/10/10001
Lohnsteuerrechtliche Behandlung der Gewinnausschüttung einer betrieblichen Versorgungseinrichtung
IV C 3 - S 2222/09/10041
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
IV C 6 - S 2133/09/10001
Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung
IV C 3 - S 2222/09/10041
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
IV C 3 - S 2221/09/10024
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 10 Absatz 1 Nummer 1b EStG und § 22 Nummer 1c EStG