Auslagerung von Pensionszusagen

Für die Auslagerung einer Pensionszusage gibt es verschiedene Gründe. Die aufgrund der Niedrigzinsphase steigenden handelsbilanziellen Rückstellungen für unmittelbare Versorgungszusagen belasten viele Unternehmen und können eine Umstellung der betrieblichen Altersversorgung erforderlich machen. Auch im Hinblick auf einen Unternehmensverkauf oder einen Generationswechsel wird häufig nach Möglichkeiten gesucht, das Unternehmen von unmittelbaren Versorgungszusagen zu entlasten. Zusätzlich kann eine Reduzierung des administrativen Aufwands für eine Auslagerung sprechen. Neben den restrukturierenden Maßnahmen innerhalb der unmittelbaren Versorgungszusage kann eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten.

Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger

Unter der Auslagerung einer Pensionszusage versteht man häufig die Übertragung auf einen externen Versorgungsträger, der der Versicherungsaufsicht unterliegt. Für eine Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger sind neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere steuerliche Restriktionen zu beachten. Um diese einzuhalten, wird für eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen meist das sogenannte Kombinationsmodell verwendet, welches die Auslagerung des erdienten Teils (past service) einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds und des noch nicht erdienten Teils (future service) einer Versorgungszusage auf eine rückgedeckte Unterstützungskasse vorsieht.

Auslagerung auf eine Rentnergesellschaft

Eine Rentnergesellschaft ist eine Gesellschaft, z. B. eine GmbH, deren Zweck darin besteht, Pensionsverpflichtungen zu verwalten beziehungsweise zu erfüllen.  Für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in eine Rentnergesellschaft stehen, je nach Art der Pensionsverpflichtungen, verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl. Die Restriktionen und auch der Kapitalbedarf unterscheiden sich dabei insbesondere zwischen einer Auslagerung von Pensionsverpflichtungen gegenüber dem BetrAVG unterliegenden Arbeitnehmer und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern. Im Gegensatz zu einer vergleichsweisen teuren Auslagerung auf einen externen Versorgungsträger unterliegt die Rentnergesellschaft nicht der Versicherungsaufsicht, sondern den üblichen gesellschaftsrechtlichen Anforderungen. Welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche konkreten arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen an eine Auslagerung auf eine Rentnergesellschaft beachtet werden müssen, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Alternativen zu einer Auslagerung

In vielen Fällen lassen sich die Ziele für eine Auslagerung teilweise oder vollständig mit anderen Maßnahmen, wie einer Restrukturierung von Versorgungssystemen oder einer teilweisen Rückdeckung der Pensionsverpflichtungen erreichen. Es ist daher zu empfehlen, die Auslagerung von unmittelbaren Versorgungszusagen in einen Entscheidungsprozess einzubetten, welcher auch weitere Maßnahmen zur Erreichung der unternehmensspezifischen Ziele in Betracht zieht.

 

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Ihre Vorteile - unsere Stärken

  • Analyse der Situation der bestehenden Pensionszusage
  • individuell an den Unternehmenszielen ausgerichtete Darstellung der Auslagerungsmöglichkeiten
  • langjährige Erfahrung bei der Auslagerung von Pensionszusage
  • Begleitung des vollständigen Auslagerungsvorgangs