Newsletter 01/2016
Rückstellungen - Änderung des HGB-Rechnungszinssatzes
Rückstellungen - Änderung des HGB-Rechnungszinssatzes
In den letzten Jahren hat sich das Zinsniveau deutlich reduziert. Mit einiger Verzögerung folgt nun auch der HGB-Durchschnittszins dieser Entwicklung und sinkt mit zunehmender Geschwindigkeit. Auf diese Entwicklung hat der Gesetzgeber mit einer Änderung des für die Zinsermittlung maßgeblichen § 253 Abs. 2 HGB reagiert. Die wesentlichen Änderungen sind die Ausdehnung des Zeitraums für die Durchschnittsbildung des Rechnungszinses für Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen von sieben auf zehn Jahre sowie eine Ausschüttungssperrung des Unterschiedsbetrages zwischen beiden Ansätzen.
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