Newsletter 03/2016
Änderungen durch die EU-Mobilitätsrichtlinie
Änderungen durch die EU-Mobilitätsrichtlinie
Der Bundesrat hat am 18.12.2015 die EU-Mobilitätsrichtlinie (Richtlinie 2014/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der Vorgaben bringt deutliche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung in Deutschland mit sich. Die wesentlichen Regelungen treten zum 01.01.2018 in Kraft.
Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 03/2016.