Rückstellungen für Verpflichtungen zur Gewährung von Vergütungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung vor Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis sowie von Jahreszusatzleistungen im Jahr des Eintritts des Versorgungsfalls

11-11-1999
BMF-Schreiben vom 11.11.1999
IV C 2 - S 2176 - 102/99