Wird der Widerruf einer Versorgungsregelung nicht ausreichend bekannt gemacht, ist er unwirksam. Gespeichert von Redakteur am Do., 12.08.2021 - 13:40 09-10-2012 BAG - Urteilsseite BAG-Urteil vom 09.10.2012 3 AZR 533/10 3_azr_533_10.pdf