Für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen werden in Deutschland überwiegend die „Heubeck-Richttafeln“ verwendet. Mit der Veröffentlichung der Richttafeln 2018 G am 20.07.2018, hat die Heubeck-Richttafeln GmbH die seit dem Jahr 2005 verwendeten Richttafeln 2005 G abgelöst. Am 26.09.2018 hat die Heubeck-Richttafeln GmbH eine Pressemitteilung herausgegeben, in der auf eine inkonsistente Datenbasis für die Ermittlung der Richttafeln hingewiesen wird. Die Richttafeln 2018 G sollten daher bis auf weiteres nicht verwendet werden. Somit bleiben, für die Umstellung auf die neuen Richttafeln, die Veröffentlichung der korrigierten Richttafeln sowie die Veröffentlichung des ausstehenden BMF-Schreibens zur steuerlichen Anwendung abzuwarten.
Mehr erfahren Sie in unserem Newsletter 02/2018.